Die SKOS, Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, betreibt ein Weblog. Aktuell wird die Frage der Verwandtenunterstützung im Rahmen der Sozialhilfe angesprochen. Die Rechtssituation diesbezüglich ist relativ offen und die Praxis entsprechend variierend. Nun legt die SKOS in ihren Richtlinien gestützt auf Art. 328 ZGB die Einkommens- und Vermögenswerte fest, welche Basis für die Verwandtenunterstützung sein sollen. Ab welchem Einkommens- oder Vermögensbetrag sollen Verwandte unterstützen? Die SKOS bittet um Feedback…
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